Fragen zur Kur

Wann kann man eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur machen?

Eine medizinische Indikation ist die Voraussetzung für die Genehmigung einer Kur durch die Krankenkasse, d.h. es müssen Krankheit, Erschöpfung und familiäre Belastung vorliegen. Die Hausärztin, Hausarzt oder Kinderärztin bzw. der Kinderarzt bescheinigt in Attesten die Krankheiten und die Notwendigkeit der Kur. Die entsprechenden Formulare sind in der Praxis-Software zu finden.

Wer kann eine Mütter- oder Väter-Kur machen?

Grundsätzlich können alle, die noch minderjährige Kinder erziehen, für erwachsene behinderte Kinder sorgen oder Angehörige mit einem Pflegegrad ab Stufe 0 pflegen, eine Mütter- bzw. Väterkur machen. Dazu müssen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen und Arzt oder Ärztin die Krankheit und die Notwendigkeit der Maßnahme attestieren.

 

Kann man sich selbst aussuchen, in welches Haus man geht?

Meist klärt sich erst im persönlichen Gespräch, welche gesundheitlichen oder anderen Probleme bearbeitet werden müssen. Die Therapie-Schwerpunkte sind in den Häusern sehr unterschiedlich. Und danach richtet es sich dann, welches Haus die Beraterinnen empfehlen.

Sie berücksichtigen auch, welche Häuser die jeweiligen Krankenkassen belegen. Es gibt fast 80 Mutter-Kind-Einrichtungen oder Mütter-Kurhäuser im Müttergenesungswerk. Die Auswahl ist also da.

 

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Rehabilitation bei Mutter/Vater-Kind-Kuren?

Eine Vorsorgemaßnahme unterscheidet sich von einer Rehamaßnahme insbesondere in der Intensität der Behandlung.

Je länger und je mehr Symptome eine Patientin aufweist und es deutlich wird, dass eine Erkrankung chronisch ist oder droht chronisch zu werden, desto eher ist die Reha angezeigt.

Wenn also eine Patientin Beschwerden über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten hat und diese ihr tägliches Leben nachhaltig beeinträchtigen, dann reicht eine Vorsorgemaßnahme nicht aus. Bei einer Vorsorgemaßnahme wird besonderer Wert darauf gelegt, dass sich Erkrankungen gar nicht erst festsetzen können und sich Beschwerden verringern können. Die Behandlung soll deshalb rechtzeitig erfolgen.

 

Was muss  beim Arztbesuch beachtet werden?

Zuerst sollte eine Beratungsstelle aufgesucht werden, wo die wichtigsten Fragen vorgeklärt werden, und danach der Hausarzt oder die Hausärztin. Sie können den Gesundheitszustand einer Patientin und die Frage, ob eine Mutter-Kind-Kur oder Mütterkur notwendig ist, nur dann richtig beurteilen, wenn sie ihre Patientin auch kennen.

Viele Frauen aber scheuen den Arztbesuch, weil sie zu wenig Zeit haben oder ihre Beschwerden nicht wahrhaben wollen. Deshalb die Empfehlung: Nehmen Sie Ihre Krankheiten genauso ernst wie die Ihrer Kinder und suchen Sie ärztliche Hilfe, wenn Sie krank sind. Diese Empfehlung gilt auch Vätern.

 

In welchen Abständen kann man eine Kur machen?

Hier muss unterschieden werden, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Privatversicherte haben nur ein Recht auf eine Mutter-Kind-Kur, wenn sie in ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Die gesetzlichen Krankenkassen genehmigen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen nur alle vier Jahre. Und auch nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht und sie ärztlich attestiert wird.

Eine Maßnahme wird immer nur dann und nur in seltenen Fällen früher genehmigt, wenn sich eine neue Krankheit entwickelt hat und/oder besondere andere Umstände diese erforderlich machen. Dies muss allerdings ausdrücklich und ausführlich ärztlich begründet werden.

Es gibt keine Ausnahmeregelungen für Alleinerziehende, wie oft geglaubt wird. Auch hier gilt die Vierjahresfrist.

 

Können pflegende Angehörige ebenfalls eine Kur in einem Haus der Müttergenesung machen?

Ja, wenn die eine Kur ärztlich attestiert wird. Allerdings ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze noch nicht hoch, denn diese Möglichkeit gibt es noch nicht lange. Aber das Angebot soll ausgebaut werden. Bitte lassen Sie sich in einer unserer Beratungsstellen beraten.